Geförderte Maẞnahmen nach Programmprioritäten

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Zur Erreichung der politischen Ziele 2021-2027 wurden von der Europäischen Kommission spezifische Ziele (SPZ) als Unterziele definiert. Die Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten zur Umsetzung der Operationellen Programme festgelegt werden, müssen den spezifischen Zielen dienen. Die für das Programm IBW Österreich 2021-2027 EFRE & JTF ausgewählten spezifischen Ziele spiegeln die in den länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Rates 2019 und 2020 identifzierten Herausforderungen in Östereich wider.

Nähere Informationen dazu befinden sich im Operationellen Programm.

P1 "Innovation"

SPZ 1.1 Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten

M 1.1 Ausbau der Forschungs- und Technologieinfrastruktur mehr
M 1.2 Stärkung der Forschungs- und Transferkompetenzen mehr
M 1.3 Gestaltung regionaler Innovationsökosysteme mehr

SPZ 1.3 Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU sowie Schaffung von Arbeitsplätzen in KMU, unter anderem durch produktive Investitionen

M 2 Förderung innovativer und produktiver Investitionen in Unternehmen mehr

P2 "Nachhaltigkeit"

SPZ 2.1 Förderung von Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

M 3.1 Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen mehr
M 3.2 Unterstützung angewandter Forschungs- und Demoprojekte sowie von Ökoinnovationen für mehr Energieeffizienz mehr

P3 "Territoriale Entwicklung"

SPZ 5.1 Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in städtischen Gebieten

M 4 Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen mehr

SPZ 5.2 Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit außerhalb städtischer Gebiete

M 5 Smart regions - Integrierte Regionalentwicklung mittels CLLD mehr

P4 "Übergang"

SPZ Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und zu einer klimaneutralen Wirtschaft der Union bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen (Art. 2 COM (2020) 22 final)

M 6.1 Förderung von Investitionen für Beschäftigung und Nachhaltigkeit mehr
M 6.2 Unterstützung von F&E-, Demo- und Innovationsprojekten mehr
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