Allgemeine Bedingungen für Begünstigte

Die allgemeinen Verpflichtungen für Begünstigte einer Kofinanzierung aus IBW/EFRE & JTF ergeben sich aus dem Anhang 4 der Nationalen Förderfähigkeitsregeln 2021-2027 (NFFR) sowie aus den jeweiligen Richtlinien ihrer Förderstelle. Die Details zu den Bedingungen werden zwischen Förderstelle und Begünstigten vertraglich vereinbart. Werden die Bedingungen nicht eingehalten und Verpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß erfüllt, können als Konsequenz Fördermittel gekürzt, gestrichen oder zurückgefordert werden. Pflichten bestehen für den Begünstigten in den folgenden Bereichen (exemplarische Darstellung):

  • Mitteilungspflichten wie z.B. bei Verzögerung oder Änderung des Vorhabens
  • Auskunftspflichten bei z.B. bei Evaluierungen des Programms
  • Pflicht zur Unterlassung jeder Abtretung, Anweisung oder Verpfändung der Fördermittel
  • Pflicht zu Einhaltung der Bestimmungen des EU-Rechts und/oder des österreichischen Rechts, insbesondere Vergaberecht, Beihilfenrecht und Querschnittsthemen wie Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
  •  Berichtspflichten für z.B. Tätigkeitsberichte
  •  Pflicht zur Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei der Verwendung der Fördermittel
  •  Nachweispflichten je Kostenarten
  •  Aufbewahrungspflichten für z.B. Belege, Bücher und relevante Dokumente
  • Publizitäts- und Informationspflichten
  • Rückerstattungspflicht bei vertraglich festgelegten Tatbeständen

Genauere Informationen zu den spezifischen Bedingungen erhalten Interessenten oder Begünstigte bei der abwickelnden Förderstelle.

Sichtbarkeit von Förderprojekten

Jedes umgesetzte EU-Förderprojekt leistet einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung seiner Region und die Lebensqualität der Menschen! Die Europäische Union ist daran interessiert, dass die EU-Kofinanzierung an den gefördeten Projekten für möglichst viele Menschen transparent und sichtbar ist.  Es gibt daher einige Verpflichtungen für Begünstigte, die Sie in Form des allgemeinen "Leitfaden für Projektträger:innen zu Kommunikation und Sichtbarkeit" im Download-Center finden. Diese Vorgaben werden in einigen Fällen noch mit förderstellenspezifischen Publizitätsverpflichtungen ergänzt, wenden Sie sich für einen vollständigen Leitfaden für Kommunikationsverpflichtungen bitte an Ihre Förderstelle. Die Förderstellen unterstützen die Sie nicht nur durch Beratung, sondern auch durch diverser Materialien. So wird zum Beispiel die Erinnerungstafel über die Förderstelle produziert und dem Begünstigten kostenfrei zur Verfügung gestellt.

"Fragebogen zu horizontalen Prinzipien" für Begünstigte

Die angemessene Berücksichtigung folgender horizontalen Prinzipien ist ein wichtiges Anliegen der programmverantwortlichen Stellen:

  • ökologisch nachhaltige Entwicklung
  • Gleichstellung von Frauen und Männern/Gender Mainstreaming sowie
  • Chancengleichheit und Schutz vor Diskriminierung inkl. Barrierefreiheit

Im Antragsverfahren füllen die Antragsteller:innen einen digitalen Fragebogen zu diesen horizontalen Themen aus. Damit werden mehrere Ziele verfolgt:

Awareness Raising: Der/die Antragsteller:in wird auf Möglichkeiten hingewiesen, wie man das geplante Projekt und auch das Unternehmen bezüglich der horizontalen Themen verbessern kann. Außerdem soll die Beachtung der horizontalen Themen in der Projektumsetzung sichergestellt werden.

Projektselektion: Positiv beantwortete Fragen auf Projektebene fließen als Zusatzpunkte in die Projektselektion ein und erhöhen die Chance eines Förderungszuschlags

Im Download-Center steht der Fragebogen zur Verfügung - ausgefüllt werden muss der Fragebogen jedoch über eine Online-Plattform. Die Zugangsdaten dafür erhalten Sie von Ihrer Förderstelle.

zum Download-Center

 

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