Die Vergabe von Fördermitteln aus den EU-Strukturfonds im Rahmen der europäischen Kohäsionspolitik wird erst durch die Dachverordnung VO (EU) 2021/1060 und die Fonds-Verordnungen für den EFRE und JTF, sowie weitere ausgewählte Verordnungen der EU ermöglicht.
In diesen Verordnungen ist die Europäische Kommission ermächtigt, "Delegierte Rechtsakte" und "Durchführungsrechtsakte" zu erlassen, um einzelne Themenbereiche speziell und gesondert zu regeln.
Detaillierte Information zu Leitlinien und weiterführenden Dokumenten finden Sie auf der Webseite der GD REGIO der Europäischen Kommission (Inforegio) unter https://ec.europa.eu/regional_policy/en/information/legislation/regulations/
Allgemeine österreichische Rechtsgrundlagen national und regional
Neben den allgemeineren Gesetzen wie dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB), dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) oder dem Bundesvergabegesetz bildet für die EFRE-Abwicklung in Österreich eine Vereinbarung zwischen Bund und Ländern gemäß Art. 15a B-VG über das Verwaltungs- und Kontrollsystem in Österreich einen sehr wichtigen rechtlichen Rahmen (verfügbar im Download-Center). Diese Gesetze sind stets bei Umsetzung von Förderungen im Hinterkopf zu behalten, allerdings finden nicht immer auf alle Förderfälle/Begünstigte die gleichen Regelungen Anwendung.
Förderspezifische Rechtsgrundlagen national und regional
Ergänzt werden die europäischen und die allgemeinen nationalen Rechtsgrundlagen durch zahlreiche förderspezifische Regelungen. Bei Bundesförderungen wäre dies bspw. die Allgemeine Rahmenrichtlinie des Bundes (ARR), die vom Bundesministerium für Finanzen erlassen wurde, oder die förderspezifischen Sonderrichtlinien der jeweiligen Bundesförderstellen. Im Gegensatz dazu sind bei Landesförderungen die jeweilige Förderrichtlinien der Länder zu berücksichtigen, alle Informationen erteilen die Förderstellen des Bundes und der Länder.
Besonders zu erwähnen sind die Nationalen Förderfähigkeitsregeln (NFFR), die die Förderfähigkeit von Ausgaben im Rahmen der Programme der EU-Strukturfonds gemäß Art 63 Abs. 1 der VO (EU) 2021/1060 regeln.
Sie kommen subsidiär zum Einsatz, wenn gewisse Bereiche in den nationalen oder EU-Rechtsgrundlagen nicht geregelt oder nicht ausreichend geregelt sind und sollen einen einheitlicheren Standard bei der Förderabwicklung in Österreich schaffen.
Die NFFR 2021-2027 werden im Febraur 2023 finalisiert und stehen dann im Download-Center zur Verfügung.