M 3.1 Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen

P2 - Nachhaltigkeit durch Energieeffizienz, Dekarbonisierung und Ressourcenschonung

Inhalte und Ziele der Maßnahme

Das Hauptziel dieser Maßnahme ist die Reduktion von Treibhausgas (THG)-Emissionen. Im Fokus stehen Energieeinsparmaßnahmen in Produktionsprozessen, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen. Daneben sollen unter anderem Maßnahmen in Bereichen der thermischen Gebäudesanierung, Klimatisierung und Kühlung, Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen, Abwärmetransportleitungen und Verteilernetze gefördert werden. Im Bereich öffentlich genutzter Gebäude (z.B. Amtsgebäude, Schulen oder Sportanlagen) liegt der Schwerpunkt auf thermischer Sanierung, Klimatisierung und Kühlung oder Anlagen zur Wärmerückgewinnung bei Lüftungssystemen. Unterstützt werden die finanziellen Maßnahmen durch ein weitreichendes Beratungs- und Informationsangebot.

Maßnahmenbeschreibung im Detail

Das Spezifische Ziel der Förderung von Energieeffizienz und THG-Reduktion soll durch eine stärkere Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen (M 3.1) erreicht werden. Dies wird dadurch untermauert, dass die Reduktion des Energieverbrauchs in Österreich noch nicht weitreichend genug ist, um die ambitionierten nationalen und europäischen Ziele zu erreichen. Der Industriesektor zeigt sich als einer der großen Verursacher, weshalb investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im betrieblichen Bereich den Schwerpunkt bilden werden. Damit stellen Unternehmen die Hauptzielgruppe der Maßnahme dar. Aufgrund der vielerorts veralteten, aber noch in Verwendung befindlichen Anlagen und Technologien zeigt sich auch im öffentlichen Bereich ein erhebliches Einsparungspotenzial. Im Sinne dieser Herausforderungen und der Sichtbarkeit der europäischen Politik in der Bevölkerung sind kommunale Einrichtungen - wie auch im EFRE-Programm 2014-2020 – eine weitere Zielgruppe des Programmes.

Es handelt sich hier um eine diffusionsorientierte Maßnahme, die die Übernahme und Integration von State-of-the-Art-Technologien fördert. Es wird die Ausnutzung der eingesetzten Energieträger oder auch der Umwandlungssysteme optimiert. Dies erfolgt unter anderem in Form von Energieeinsparmaßnahmen, die sämtliche Anstrengungen zur effizienten Nutzung von Energie in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, in bestehenden Gebäuden sowie Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen umfassen können. Daneben sollen bspw. Maßnahmen in Bereichen der thermischen Gebäudesanierung (z.B. Dämmung, Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen, Begrünungen), Klimatisierung und Kühlung (z.B. Absorptions-kältemaschinen, Free-Cooling-Systeme oder Prozesskälteanlagen), Fernwärmeanschlüsse, Wärme-pumpen, Abwärmeauskopplungen oder Abwärmetransport¬leitungen und Verteilernetze gefördert werden. Für Neubauten in energieeffizienter Bauweise werden umweltbezogene Mehrkosten, die über den State-of-the-Art und damit die gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienz-Mindest-standards hinausgehen, als förderungsfähige Investitionskosten anerkannt.

In den kommunalen Einrichtungen können grundsätzlich dieselben Maßnahmen wie in Unternehmen gefördert werden. Schwerpunkte im Bereich der öffentlich genutzten Gebäude und Infrastrukturen bilden insbesondere die thermische Sanierung, Klimatisierung und Kühlung oder Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen. Dabei sollen Einsparungseffekte vor allem bei kommunalen Gebäuden wie Gemeindegebäuden, Schulgebäuden, Kindergärten oder kommunalen Sportanlagen erreicht werden.

Die Praxis zeigt, dass Energieeffizienz sowie die Nutzung erneuerbarer Energieträger in Projekten oft in kombinierter Form als Ziele verfolgt werden.  Der Hauptfokus der Vorhaben liegt auf Energie-effizienzverbesserung. In untergeordneter Form können diese Vorhaben auch ergänzende Investitionen umfassen, die andere spezifische Ziele nach Art. 3 EFRE-VO 2021/1058 ansprechen z.B. erneuerbare Energie- oder Speichertechnologien.

Erfahrungen der Förderungsperiode 2014–2020 für bisher EFRE-kofinanzierten Energieeffizienzprojekte zeigen, dass sie ein wirksames und effizientes Instrument darstellen, um die entsprechenden Ziele zu erreichen. Die EFRE-Mittel tragen auch dazu bei, dass die Umsetzung dieser Maßnahmen für die potenziellen Endbegünstigten wesentlich attraktiver werden (Trebut & Bayer, 2019).

Neben investiven Maßnahmen sollen zusätzlich Beratungsmaßnahmen gefördert werden, die zur Unterstützung der Nutzung vorhandener und der Erschließung neuer Potenziale für ressourceneffizientes und energieschonendes bzw. nach Prinzipien der Kreislaufwirtschaft organisiertes Wirtschaften beitragen. Dabei können u.a. Aspekte der thermischen Gebäudesanierung und Energieeffizienzsteigerung, des Energiemanagements, der Nutzung erneuerbarer Energien oder andere klima- und kreislaufwirtschaflich relevante Themen behandelt werden, die der Zielsetzung zuträglich sind.

Mit den Beratungen kann es gelingen, vor allem kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Gebietskörperschaften stärker zur Umsetzung umweltrelevanter Investitionen zu animieren. Wie die Evaluierung aus dem Programm 2014-2020 zeigte, leisten die Maßnahmen einen wichtigen Beitrag für die Bewusstseinsbildung bei den Entscheidungsträger:innen, weshalb ein nahtloser Übergang des bestehenden Angebots in die Periode 2021–2027 ermöglicht werden soll. Aktuell absehbare Entwicklungen (z.B. CO2 -Bepreisung) lassen erwarten, dass sich die Nachfrage nach Klimaschutzprojekten in Unternehmen massiv erhöhen wird (Trebut & Bayer, 2019), was mittels der gegenständlichen Maßnahmen antizipiert werden kann. Die Beratungen sollen sich daher auch nicht auf den betrieblichen Bereich beschränken, sondern können, wie dargestellt, bspw. auch Gebietskörperschaften einschließen, wobei auch integrierte Beratungskonzepte in Richtung „zero emmission city/villages“ zum Einsatz kommen sollen.

Die Maßnahme wird überwiegend (bei Programmstart rund 70%) mit dem Ansatz „Nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen“ umgesetzt. Darüber hinaus kommen Beratungsmaßnahmen sowie eher pilothafte Vorhaben zum Einsatz, für die sich dieser Ansatz nicht eignet.

Der Förderkompass zeigt Ihnen, in welchem Bundesland und über welche Förderstelle diese Maßnahme unterstützt wird.

Potentielle Empfänger:innen

Unternehmen und Gebietskörperschaften. Im Bereich der Information und Beratung intermediäre Einrichtungen, die als Akteur:innen der regionalen Energie-, Umwelt- und Standortpolitik arbeiten (z.B. Energieagenturen, Wirtschaftskammer)

Maßnahmenbudget (EU + national)

156.968.323 €

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