M 3.1 Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen

P2 - Nachhaltigkeit durch Energieeffizienz, Dekarbonisierung und Ressourcenschonung

Inhalte und Ziele der Maßnahme

Das Hauptziel dieser Maßnahme ist die Reduktion von Treibhausgas (THG)-Emissionen. Im Fokus stehen Energieeinsparmaßnahmen in Produktionsprozessen, Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen. Daneben sollen unter anderem Maßnahmen in Bereichen der thermischen Gebäudesanierung, Klimatisierung und Kühlung, Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpen, Abwärmetransportleitungen und Verteilernetze gefördert werden. Im Bereich öffentlich genutzter Gebäude (z.B. Amtsgebäude, Schulen oder Sportanlagen) liegt der Schwerpunkt auf thermischer Sanierung, Klimatisierung und Kühlung oder Anlagen zur Wärmerückgewinnung bei Lüftungssystemen. Unterstützt werden die finanziellen Maßnahmen durch ein weitreichendes Beratungs- und Informationsangebot.

Maßnahmenbeschreibung im Detail

Das Spezifische Ziel der Förderung von Energieeffizienz und THG-Reduktion soll durch eine stärkere Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen (M 3.1) erreicht werden. Der Industriesektor zeigt sich als einer der großen Verursacher, weshalb investive Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im betrieblichen Bereich den Schwerpunkt bilden werden. Neben im Industriesektor tätigen Unternehmen zählen auch Unternehmen anderer Sektoren zur Zielgruppe der Maßnahme, da auch hier erhebliche Effizienzpotenziale bestehen. Aufgrund des vielerorts noch unsanierten Gebäudebestandes sowie veralteter, aber noch in Verwendung befindlichen Anlagen und Technologien und der Sichtbarkeit der europäischen Politik in der Bevölkerung sind öffentliche oder gemeinwirtschaftliche Akteure weitere Zielgruppen des Programmes. 

Es handelt sich hier um eine diffusionsorientierte Maßnahme, die die Übernahme und Integration von State-of-the-Art-Technologien fördert. Es wird die Ausnutzung der eingesetzten Energieträger oder auch der Umwandlungssysteme optimiert. Dies erfolgt unter anderem in Form von Energieeinsparmaßnahmen, die sämtliche Anstrengungen zur effizienten Nutzung von Energie in gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen, in bestehenden Gebäuden sowie Wärmerückgewinnungen und Beleuchtungsoptimierungen umfassen können. Daneben sollen bspw. Maßnahmen in Bereichen der thermischen Gebäudesanierung (z.B. Dämmung, Einbau von Wärmerückgewinnungsanlagen, Begrünungen), Klimatisierung und Kühlung (z.B. Absorptions-kältemaschinen, Free-Cooling-Systeme oder Prozesskälteanlagen), Fernwärmeanschlüsse, Wärme-pumpen, Abwärmeauskopplungen oder Abwärmetransport¬leitungen und Verteilernetze gefördert werden. Für Neubauten in energieeffizienter Bauweise werden umweltbezogene Mehrkosten, die über den State-of-the-Art und damit die gesetzlich vorgeschriebenen Energieeffizienz-Mindest-standards hinausgehen, als förderungsfähige Investitionskosten anerkannt.

Im kommunalen Bereich können grundsätzlich dieselben Maßnahmen gefördert werden. Schwerpunkte im Bereich der öffentlich genutzten Gebäude und Infrastrukturen bilden insbesondere die thermische Sanierung, Klimatisierung und Kühlung oder Wärmerückgewinnungsanlagen bei Lüftungssystemen. Dabei sollen Einsparungseffekte vor allem bei kommunalen Gebäuden wie Gemeindegebäuden, Schulgebäuden, Kindergärten oder kommunalen Sportanlagen, etc. erreicht werden. 

Die Nutzung erneuerbarer Wärmequellen sowie industrieller Abwärme ist als wichtiges Element einer klimafreundlichen und effizienten Wärmeversorgung zu betrachten. Gemäß Energieeffizienz-Maßnahmenverordnung AT tragen auch Ausbauten von Nahwärmenetzen und dadurch zusätzliche an das Nahwärmenetz angeschlossene Abnehmer zur Energieeffizienzsteigerung bei . Es werden daher die Planung und Umsetzung von Wärmeverteilinfrastrukturen unterstützt, die der Versorgung von (Wohn-)Gebäuden oder Betrieben mit überwiegend erneuerbarer Wärme dienen. Dazu zählen insb.:

  • die Neuerrichtung und Erweiterung von Hoch-, Niedertemperatur- oder Anergienetzen
  • ergänzend technische Komponenten zur Integration erneuerbarer Wärmequellen in bestehende Netzinfrastrukturen

Installations- und Nebenkosten im Zusammenhang mit der Planung, Errichtung und Inbetriebnahme der Netzinfrastruktur können berücksichtigt werden. Auch Investitionen in digitale Lösungen und intelligente Steuerungs- und Monitoring-Systeme zur Optimierung des Netzbetriebs und zur effizienten Integration erneuerbarer Wärmequellen können unterstützt werden. 

Die Interventionen der Maßnahme sind damit auf die Ziele des europäischen Green Deals ausgerichtet und tragen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen, zur Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern sowie zur Stärkung regionaler Energieversorgungssysteme bei.

Die Praxis zeigt, dass Energieeffizienz sowie die Nutzung erneuerbarer Energieträger in Projekten oft in kombinierter Form als Ziele verfolgt werden.  Der Hauptfokus der Vorhaben liegt auf Energie-effizienzverbesserung. In untergeordneter Form können diese Vorhaben auch ergänzende Investitionen umfassen, die andere spezifische Ziele nach Art. 3 EFRE-VO 2021/1058 ansprechen z.B. erneuerbare Energie- oder Speichertechnologien.

Neben investiven Maßnahmen sollen zusätzlich Beratungsmaßnahmen gefördert werden, die zur Unterstützung der Nutzung vorhandener und der Erschließung neuer Potenziale für ressourceneffizientes und energieschonendes bzw. nach Prinzipien der Kreislaufwirtschaft organisiertes Wirtschaften beitragen. Dabei können u.a. Aspekte der thermischen Gebäudesanierung und Energieeffizienzsteigerung, des Energiemanagements, der Nutzung erneuerbarer Energien oder andere klima- und kreislaufwirtschaflich relevante Themen behandelt werden, die der Zielsetzung zuträglich sind.

Die Beratungen sollen sich nicht auf den betrieblichen Bereich beschränken, sondern können, wie dargestellt, bspw. auch Gebietskörperschaften einschließen, wobei auch integrierte Beratungskonzepte in Richtung „zero emmission city/villages“ zum Einsatz kommen sollen.

Die Maßnahme wird überwiegend mit dem Ansatz „Nicht mit Kosten verknüpfte Finanzierungen, FNLC“ umgesetzt. Darüber hinaus kommen Beratungsmaßnahmen sowie eher pilothafte Vorhaben zum Einsatz, für die sich dieser Ansatz nicht eignet.

Der Förderkompass zeigt Ihnen, in welchem Bundesland und über welche Förderstelle diese Maßnahme unterstützt wird.

Potentielle Empfänger:innen

Unternehmen und Gebietskörperschaften. Im Bereich der Information und Beratung intermediäre Einrichtungen, die als Akteur:innen der regionalen Energie-, Umwelt- und Standortpolitik arbeiten (z.B. Energieagenturen, Wirtschaftskammer)

Maßnahmenbudget (EU + national)

112.369.268 €

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