M 8 Förderung der betrieblichen Eigenversorgung mit erneuerbarer Energie
P2 - Nachhaltigkeit durch Energieeffizienz, Dekarbonisierung und Ressourcenschonung
Inhalte und Ziele der Maßnahme
Zur Erhöhung des Anteils Erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001 sind nicht nur die Schaffung von zusätzlichen Erzeugungskapazitäten, sondern auch Maßnahmen zur Optimierung der Verwertung erneuerbarer Energien entscheidend. Ziel der Maßnahme 8 im gegenständlichen spezifischen Ziel 2.2 ist es, durch den verstärkten Einsatz von erneuerbarer Energie für den betrieblichen Eigengebrauch die Energieunabhängigkeit der österreichischen Unternehmen zu erhöhen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Resilienz gegenüber Strompreisschwankungen zu stärken.
Maßnahmenbeschreibung im Detail
Unterstützt werden sowohl die Erzeugung als auch die Speicherung erneuerbarer Energie, die im Folgenden näher beschrieben werden. Die Speicherung von eigens erzeugtem Strom wird als wichtiges Element der effizienten Eigenversorgung mit Elektrizität (im Sinne der Richtlinie (EU) 2018/2001) betrachtet.
Investitionen zur Errichtung von betrieblichen Photovoltaik-Anlagen
Es sollen Unternehmen bei der erstmaligen Errichtung oder Erweiterung von eigenverbrauchsoptimierten Photovoltaikanlagen unterstützt werden. Die PV-Anlage ist überwiegend auf einer bereits versiegelten und betrieblich genutzten Fläche (einschließlich teilversiegelter Verkehrsflächen) zu errichten. Untergeordnet können auch weitere Investitionen, die im Zusammenhang mit der errichteten Anlage stehen, unterstützt werden. Ein Beispiel wäre eine Ladestation für Elektrofahrzeuge, die mit der neu errichteten PV-Anlage gekoppelt ist.
Investitionen zur Speicherung von eigens erzeugtem erneuerbarem Strom
Es werden die Planung und Umsetzung von Anlagen zur Speicherung des erzeugten Stroms, der nicht direkt verwertet werden kann, unterstützt. Der Stromspeicher muss an eine bestehende Anlage oder an eine im Zuge des Projekts neu zu errichtende Anlage zur Erzeugung von erneuerbarer Energie (z.B. Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft) angeschlossen sein und mind. 75% seiner jährlichen Energie aus der angeschlossenen Anlage beziehen. Unterstützt werden Investitionen in Speicheranlagen, deren Nettospeicherkapazität zwischen 50 kWh und 2.000 kWh liegt. Installations- und Nebenkosten im Zusammenhang mit der Planung und Inbetriebnahme der PV-Anlage oder des Stromspeichers (z.B. Anpassungen beim Wechselrichter, Blitzschutz, Einbindung des Speichers ins betriebliche Netzwerk, Anlieferung und Aufstellungskosten des Speichers) können berücksichtigt werden. Auch werden werden Investitionen in die Optimierung des innerbetrieblichen Energiemanagements (z.B. entsprechende Software) unterstützt.
Der Förderkompass zeigt Ihnen, in welchem Bundesland und über welche Förderstelle diese Maßnahme unterstützt wird.
Potentielle Empfänger:innen
Die Zielgruppe sind Unternehmen aller Größenordnungen, mit Fokus auf kleinen und mittleren Unternehmen.
Maßnahmenbudget (EU + national)
