Projektbetreuung durch Förderstellen

Sie haben in der Phase der Antragstellung schon intensiv mit Ihrer zuständigen Förderstelle zusammengearbeitet und kennen Ihre Ansprechpartner:innen. Auch während der Durchführung Ihres Projektes ist Ihre Förderstelle erster Ansprechpartner für alle auftretenden Fragen.

Von Fragen zu den Publizitätsvorschriften bis hin zur Projektabrechnung: Ihre Förderstelle informiert Sie, stellt Ihnen benötigte Unterlagen und Formulare zur Verfügung und hilft Ihnen so gut wie möglich bei der regelkonformen Abwicklung des Projektes. Wenden Sie sich bitte mit allen offenen Fragen vertrauensvoll an Ihre Förderstelle.

Bedingungen für die Projektumsetzung

Mit einer Kofinanzierung aus IBW/EFRE & JTF sind für den Begünstigten Verpflichtungen verbunden, die erfüllt werden müssen - von Publizitätsvorschriften über Berichterstellung bis hin zur Aufbewahrung von Unterlagen. Alle Bedingungen werden zwischen Förderstelle und Fördernehmer vertraglich vereinbart. Wir haben für Sie die allgemeinen Verpflichtungen für Begünstigte von Mitteln aus dem Programm IBW/EFRE & JTF exemplarisch angeführt, die jedoch durch förderstellenspezifische Bedingungen ergänzt werden können. Die Details zu den Bedingungen erhalten Sie von Ihrer Förderstelle.

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Tipps zur Fehlervermeidung

Im Rahmen von Projektprüfungen während der Durchführung oder nach Abschluss eines IBW/EFRE & JTF-Förderprojektes, werden immer wieder "Fehler" festgestellt, die von Programmstellen aber auch von Begünstigten verursacht werden können.  Projektträger begehen zum Beispiel Fehler, indem vertraglich vereinbarte Bedingungen oder allgemeine Prinzipien bei der Umsetzung und/oder Abrechnung von Projekten nicht eingehalten werden. Fehler können aber bereits bei der Projektauswahl durch die abwickelnden Stellen entstehen. Es werden Projekte, Tätigkeiten oder Begünstigte gefördert, die nicht förderfähig sind oder nicht mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen in Einklang stehen.

Für Projekte und Begünstigte kann die Feststellung von Fehlern schwerwiegende Folgen haben, da Fördersummen gekürzt, gestrichen oder sogar zurückgefordert werden können. Als Begünstigter können Sie Fehler vermeiden helfen, indem Sie Ihre Angaben klar, vollständig und wahrheitsgetreu verfassen.

 

Die Europäische Kommission hat einen Leitfaden zur Öffentlichen Auftragsvergabe für Begünstigte mit praktischen Tipps und Checklisten herausgegeben, den wir Ihnen im Download-Center zur Verfügung stellen. Als Projektträger sind Sie auf jeden Fall gut beraten, diesen Themen verstärkte Aufmerksamkeit zu schenken und sich bei Fragen zur Projektabrechnung, zur Förderfähigkeit von Kosten oder zu anderen Bedingungen aus Ihrem Fördervertrag rechtzeitig an Ihre Förderstelle zu wenden. So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen bei Projektprüfungen!

Einspruchsmöglichkeit und Beschwerdeverfahren

Als Antragsteller und als Begünstigter einer Förderung aus IBW/EFRE & JTF haben Sie gewisse Überprüfungsmöglichkeiten von Förderentscheidungen oder von Entscheidungen in der Projekt- bzw. Programmabwicklung.

Zur Klärung allfällig auftretender Fragen in Zusammenhang mit einer Förderentscheidung oder der Projektabwicklung ist die betreffende Förderstelle erster Ansprechpartner. Zusätzlich steht es jedem Antragsteller oder Begünstigten frei, die nachstehend angeführten Möglichkeiten und Verfahren in Anspruch zu nehmen:

 

Allgemeine Rechte

Zivilrechtliche Geltendmachung

Die Entscheidung über die Gewährung/Nichtgewährung von Förderungen wird dem Antragsteller von der Förderstelle (Zwischengeschaltete Stelle) schriftlich und mit einer Begründung mitgeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht in Österreich nicht, d.h. die Förderstelle kann auf Basis einer nachvollziehbaren Begründung einen Antrag ablehnen. Im Falle eines Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gem. Art. 7 B-VG bzw. gem. Grundrechtecharta kann der Antragsteller bei dem sachlich zuständigen Bezirksgericht oder Gerichtshof erster Instanz, bei welchem der Beklagte (d. h. die fördervergebende Stelle) seinen Sitz hat, Klage erheben.

Beschwerde bei der Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft geht Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern nach und prüft, ob die Verwaltung im Rahmen der Gesetze handelt und dabei Menschenrechtsstandards einhält. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren bei der Volksanwaltschaft finden sie unter: https://volksanwaltschaft.gv.at/hilfestellung-bei-problemen-mit-behoerden

 

 

Programminternes Beschwerdeverfahren

Primärer Ansprechpartner von Antragsteller:innen oder Begünstigten für Fragen der Projektabwicklung (Projektzyklus) ist die jeweilige Förderstelle. Ziel ist es, dass ein Großteil der Anfragen/Beschwerden bereits durch genauere Auskünfte (technische, rechtliche oder administrative Informationen) geklärt werden kann. Soweit dem Anliegen nicht entsprochen werden kann, steht es dem/der Beschwerdeführer:in offen, eine Beschwerde bei der Verwaltungsbehörde des IBW/EFRE & JTF-Programms 2021-2027 als Beschwerdestelle einzubringen.

Beschwerden können sich prinzipiell auf sämtliche Vorgänge im Projektzyklus (Antrag, Genehmigung, Projektdurchführung, Abrechnung, nachgängige Pflichten) und Aufgaben der mit der Programmabwicklung betrauten Stellen beziehen. Eine Beschwerde ist etwa bei Entscheidungen auf Basis qualitativ inhaltlicher Kriterien (Bepunktung Projektauswahl, etc.) und grundsätzlichen Festlegungen der Förderstelle (zur Förderfähigkeit, etc.) nicht möglich.

Beschwerden werden durch die Beschwerdestelle nach Anhörung und unter Berücksichtigung von Stellungnahmen der von der Beschwerde betroffenen Stelle und Beschwerdeführers erledigt. Für genauere Informationen kontaktieren Sie bitte die Verwaltungsbehörde.

Mißbrauch erfolgreich verhindern

EU-Fördergelder sind Steuergelder - daher werden sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene große Anstrengung unternommen, um Missbrauch und Betrug zu verhindern. Neben der Transparenz bei der Projektselektion, die einen zielgerichteten Einsatz von Fördergeldern sicherstellt, kontrollieren verschiedene Prüfinstanzen (insb. die österreichischen Programmbehörden) die regelkonforme Abwicklung geförderter Projekte.

Betrugs- und Korruptionsbekämpfung

Auch als Begünstigter können Sie Kenntnis über möglichen Betrug erhalten. Zum Erkennen und Aufdecken von Betrugsdelikten gibt es einige hilfreiche Dokumente, die Sie im Download-Center herunterladen können:

  • Leitfaden zur Aufdeckung gefälschter Unterlagen im Bereich Strukturmaßnahmen
  • Informationsvermerk zu Betrugsindikatoren für den EFRE
  • Leitfaden zur Aufdeckung von Interessenskonflikten in öffentlichen Vergabeverfahren für Strukturmaßnahmen

Meldung von Verdachtsfällen

Der Verdacht eines Betrugs- oder Korruptionsfalls kann direkt bei einer der nachfolgend angeführten Stelle schriftlich, telefonisch oder via E-Mail gemeldet werden, die Meldung ist auch anonym möglich. Begünstigte können sich natürlich auch an ihre zuständige Förderstelle wenden, die das weitere Meldeverfahren einleitet.

Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft:
Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption
Dampfschiffstraße 4, 1030 Wien
Tel.: +43 (1) 52 1 52 0
Fax: +43 (1) 52 1 52 5920
E-Mail: wksta.leitung(at)justiz.gv.at

Anonymes Hinweisgebersystem: https://www.bkms-system.net/wksta

Meldestelle "Korruption und Amtsdelikte" (Single Point of Contact)

Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung
Bundesministerium für Inneres
Herrengasse 7
1010 Wien
Telefon: + 43 1 53 126-906800
Telefax: + 43 1 53 126-108583
E-Mail: BMI-III-BAK-SPOC@bak.gv.at
https://www.bak.gv.at/

Neben dem österreichischen Hinweisgebersystem kann auch anonym unter folgendem Link das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) über Betrugsverdachtsfälle informiert werden: https://anti-fraud.ec.europa.eu/olaf-and-you/report-fraud_de

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