M 4 Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen

P3 - Verbesserung der Lebensqualität durch Integrierte Territoriale Entwicklung

Inhalte und Ziele der Maßnahme

Die Maßnahme verfolgt eine methodische sowie eine inhaltliche Zielrichtung: Die methodische Zielrichtung sieht die Implementierung einer nachhaltigen integrierten Entwicklung mit städtischem bzw. stadtregionalem Bezug vor. Dabei steht die Verbesserung der notwendigen Entwicklungsprozesse sowie der Koordination unter stadtregionalen Stakeholder:innen im Vordergrund. Diese strategischen und beratenden Aktivitäten werden durch gezielte Investitionen in städtische/stadtregionale Schlüsselprojekte unterstützt. Als inhaltliche Zielrichtung sollen diese Investitionen eine innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung vorantreiben, Ressourcenschonung stärker etablieren und die Anpassung an den Klimawandel forcieren.

Maßnahmenbeschreibung im Detail

Inhaltlich baut die Interventionsstrategie auf den Erfahrungen aus der Programmperiode 2014–2020 auf. Die im Rahmen der Evaluierung zusammengefassten Erfahrungen der bisherigen EFRE-Förderung haben den Mehrwert dieser Ansätze, insbesondere hinsichtlich verstärkter Koordination und Abstimmung sowohl innerhalb der Stadtregionen als auch im Mehrebenensystem Gemeinde – Land – Bund aufgezeigt. Die erfolgreiche Umsetzung der derzeit angewandten Ansätze soll im neuen Programm fortgeführt und innerhalb Österreichs auf weitere Bundesländer ausgeweitet werden. Dabei ist die Berücksichtigung der jeweiligen bestehenden Governancestrukturen in den Bundesländern maßgeblich (Mollay et al. 2020).

Der Fokus auf Städte und Stadtumlandregionen umfasst sowohl die bevölkerungsstärksten Stadtregionen als auch die für Österreich wichtige Ebene der Bezirkszentren und der kleinstädtischen Stadtumlandgebiete. Im Wesentlichen stehen diese kleineren Stadtregionen vor den gleichen koordinativen und thematischen Herausforderungen wie Metropolregionen, wenn auch auf einer anderen Maßstabsebene.

Die Maßnahme wird in vier Bundesländern – Wien, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten – durchgeführt. Zwar unterscheidet sich die Herangehensweise in den einzelnen Bundesländern im Detail, aber alle Bundesländer erfüllen damit die Mindestanforderungen von Artikel 29 der Dachverordnung hinsichtlich der Berücksichtigung sozial, wirtschaftlich und umweltbezogen integrierter Strategien, die in der Zuständigkeit von städtischen/stadtregionalen Stellen liegen und unter Einbindung der relevanten Partner:innen erstellt und umgesetzt werden. Während die entsprechende integrierte Strategie für Wien und für die meisten oberösterreichischen Stadtregionen bereits vorliegt, kann die Erstellung von Strategien in der Steiermark und Kärnten sowie zusätzlich für einzelne oberösterreichische Stadtregionen im Rahmen der Maßnahme unterstützt werden. In Wien erfolgt die Projektselektion durch die städtische Behörde selbst, in den übrigen Bundesländern werden die Projekte von den stadtregionalen Stellen, in OÖ durch die stadtregionalen Foren, ausgewählt und zur Förderung beantragt. Die Strategien werden seitens der ZwiSten auf Erfüllung von Art. 29 CPR, sowie auf Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit geprüft.

Strategisch steht die Unterstützung der notwendigen Entwicklungsprozesse sowie die Verbesserung der Koordination unter den relevanten stadtregionalen Stakeholdern im Vordergrund der Maßnahmen. Diese strategischen und beratenden Aktivitäten werden weiters durch gezielte Investitionen in städtische/stadtregionale Schlüsselprojekte gestärkt und unterstützt. Im Kern werden Maßnahmen gesetzt, die auf folgende Schwerpunktthemen ausgerichtet sind:

  • Ressourcenschonung: Umsetzung von Projekten, die einen Beitrag zu effizientem Ressourceneinsatz und zur Verbesserung der Luft- und Umweltqualität von Stadtregionen unterstützen, z.B. im Zusammenhang mit nachhaltigen Mobilitätslösungen.
    Gefördert werden z.B. Umsetzung innovativer Mobilitätslösungen (Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, Einführung alternativer Antriebssysteme im städtischen ÖV, etc.), Unterstützung von stadtregional koordiniertem öffentlichen Verkehr und Mobilität im Umweltverbund (nachhaltige Formen der ¬Mobilität) sowie Demo- und Pilotprojekte zu forcierter Nutzung erneuerbarer Energie, kaskadischer Energie- und Ressourcennutzung. Angestrebt wird dabei insbesondere auch die Umsetzung thematisch integrierter Projekte im Sinne von Smart City oder Circular City Ansätzen. Neben einer Reduktion des CO2-Ausstoßes können die vorgesehen Projekte auch zur Verringerung von Feinstaub- und Stickstoffdioxidemissionen und damit zur Verbesserung der Luftqualität beitragen.
    Die konzeptionelle Einbettung von Mobilitätsmaßnahmen in die integrierte städtische Verkehrsplanung erfolgt in der Stadtentwicklung in größeren Städten durch die Berücksichtigung übergeordneter Mobilitätsplanungen (soweit vorliegend) oder es werden Stellungnahmen von einschlägigen Fachabteilungen eingeholt. In den Stadtregionen müssen die Projekte im Einklang mit der integrierten stadtregionalen Strategie und den dort vorgesehenen Zielen im Hinblick auf Mobilität stehen.
     
  • Klimaanpassung: Umsetzung von Projekten, die im Hinblick auf den Klimawandel zu einer verbesserten Resilienz der Städte und Stadtregionen beitragen. Dazu zählen im stadtregionalen Kontext insb. Maßnahmen zur Vermeidung von städtischen Hitzeinseln und Vorsorgemaßnahmen zum Umgang mit Starkregen und Hochwasserereignissen.
    Gefördert wird z.B. die Errichtung von städtischen Grünräumen und Maßnahmen der Freiraumgestaltung, Projekte zur verbesserten Durchlüftung von Stadtstrukturen und Begrünungs-Beispielprojekte im Bereich öffentlicher Räume, öffentlicher Gebäude und städtischer Infrastrukturen oder die Errichtung von innerstädtischen Retentionsbereichen mit Mehrfachnutzungsoption (z.B. als Erholungsgebiet). Die Projekte haben auch das Potential, die Immissionsbelastungen in den Städten zu reduzieren, v.a. Feinstaubbelastungen durch Begrünung und Durchlüftung betroffener Gebiete. Als Pilotprojekt sollen auch neue, integrative Konzepte als Instrument der Planung kleinräumiger Strukturen und der Umgestaltung von öffentlichen Räumen (Reduktion urbaner Hitzeinseln, verbesserten Mobilitätsbedingungen und Schaffung erhöhter Aufenthaltsqualität) erprobt und zur Umsetzung gebracht werden.
     
  • Innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung: Umsetzung von Projekten, die eine koordinierte, integrierte und innovationsorientierte Wirtschaftsentwicklung der Stadtregionen bzw. in stadtregionalen funktionalen Wirtschaftsräumen unterstützen.
    Dabei sollen die Herausbildung innovativer regionaler Milieus im wirtschafts- und standortorientierten Kontext unterstützt, regionale Bildungs- bzw. Technologie-/Innovationseinrichtungen eingebunden und ein attraktives Umfeld für eine zukunftsorientierte und tragfähige Wirtschaftsentwicklung ermöglicht werden (Förderung einer ausgeprägten Innovationskultur). Städte sind in Österreich die Hotspots des Innovationsgeschehens. Damit die Ergebnisse des starken Wissenssystems auch vermehrt in Innovationen münden, bedarf es Maßnahmen, die die Verbreitung und Intensivierung der Innovationsaktivitäten der Unternehmen befördern. Das kann etwa in Form von Innovationsdienstleistungen (Information, Beratung) in Schwerpunktthemen oder auch Vernetzung bzw. Matching von Unternehmen und Forschungs- und Bildungeinrichtungen geschehen. Daneben sollen Unterstützungsmaßnahmen für Gründungen dazu beitragen, dass das Potential mit Augenmerk auf technologische und innovative Gründungen erweitert wird und die Zahl der Gründungen – auch von innovationsorientierten Gründungen – zunimmt.
    Die Maßnahmen zielen auch auf eine effiziente Bodennutzung und eine raumordnungspolitisch geordnete Wirtschaftsentwicklung ab. Gefördert werden in diesem Zusammenhang z.B. Projekte zur interkommunalen und/oder flächen- und ressourcenschonenden Entwicklung bzw. -revitalisierung von neuen oder zur Weiterentwicklung von bestehenden Wirtschaftsstandorten, Projekte im Themenbereich Leerstandsmanagement und Leerstandsrevitalisierung, insbesondere im innerstädtischen Kontext, Brachflächenrevitalisierung sowie integrierte Entwicklungsprojekte zur nachhaltigen Unterstützung des Wirtschaftsstandortes. Gefördert werden sowohl Analysen und Konzeptentwicklung, personelle Ressourcen als auch Investitionen im Bereich der Revitalisierung und Standortentwicklung. Im Sinne koordinierter Standortentwicklung umfasst dies auch eine entsprechende Einbettung der Wirtschaftsstandorte in Mobilitätslösungen.

Der Förderkompass zeigt Ihnen, in welchem Bundesland und über welche Förderstelle diese Maßnahme unterstützt wird.

Potentielle Empfänger:innen

juristische Personen öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen, die ein Einzelunternehmen führen sowie Personengesellschaften

Maßnahmenbudget (EU + national)

94.140.460 €

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