Projektselektion

Das IBW/EFRE & JTF-Programm 2021-2027 soll dazu beitragen Innovation, Wohlstand und Klimaschutz in Österreich zu stärken. Dafür braucht es Projekte, die diese Ziele bestmöglich unterstützen. Um dies zu gewährleisten wurde ein transparenter Prozess für die Auswahl für EFRE-Projekte entwickelt, der zur objektiven nicht-diskriminierenden Selektion der Projekte angewendet wird:

 

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlage für die Projektselektion durch die Förderstellen sind EU-Vorgaben, nationale Richtlinien des Bundes und der Länder sowie IBW/EFRE& JTF-Projektselektionskriterien, die Sie im Download-Center herunterladen können. Diese sind in die Systeme der österreichischen Förderstellen, die die Fördervergabe abwickeln, integriert. Optional können weitere förderstellenspezifische Kriterien zur Anwendung gelangen.

 

Die Beurteilung eines Projektes erfolgt durch die Förderstellen auf Basis der Anträge der potentiellen Begünstigten.


In einem ersten Schritt werden die formalen K.O. Kriterien geprüft. Werden die anwendbaren formalen Kriterien nicht erfüllt, wird das Förderansuchen als nicht förderungswürdig abgelehnt. Zu den Formalkriterien zählen zum Beispiel, ob das geplante Projekt im Einklang mit der anwendbaren nationalen Rechtsgrundlage für die Vergabe der EFRE-Mittel steht.

Die inhaltliche Prüfung eines Projektantrags erfolgt anhand einer pro Fördermaßnahme vorgegebenen Liste an inhaltlichen Kriterien. Das Bewertungsschema ist so ausgelegt, dass bei Erreichen der festgelegten Punkte-Schwelle von einem angemessenen Beitrag des geplanten Projekts zu den Programmzielsetzungen ausgegangen werden kann.

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