Investive Umsetzungsmaßnahmen zur Orts- und Stadtkernbelebung durch Aktivierung von Leerständen und Brachen
Kurzbeschreibung des Förderaufrufes bzw. der Förderrichtlinie:
Auf Basis eines zuvor ausgearbeiteten Konzeptes zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen (Zusatzmodul zur Stadtregionalen Strategie) werden investive Umsetzungsmaßnahmen gefördert.
Was wird gefördert:
Gefördert werden notwendige Kosten für die Revitalisierung von Objekten bzw. den Abriss von Objekten (d.h. Baukosten und Baumaterialien sowie untergeordnet Kosten für zugehörige externe Dienstleistungen) in den Bereichen:
- Investitionen in leerstehende Gebäude mit betrieblicher Nachnutzung
- Investitionen in leerstehende Gebäude mit öffentlich naher Nachnutzung
Oberösterreich
Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche oder juristische Personen) von Objekten bzw. Organisationen (z.B. Vereine, Genossenschaften, etc.), die dauerhaft (mind. 10 Jahre) über ein Recht zur Nutzung des Gebäudes verfügen.
M4 Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen (Art. 11)
Details zur Maßnahme finden Sie hierAmt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Raumordnung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Ansprechpersonen:
Melanie Schallmeiner
melanie.schallmeiner@ooe.gv.at
Markus Gneiß
markus.gneiss@ooe.gv.at