Investive Umsetzungsmaßnahmen zur Orts- und Stadtkernbelebung durch Aktivierung von Leerständen und Brachen
Kurzbeschreibung des Förderaufrufes bzw. der Förderrichtlinie:
Auf Basis eines zuvor ausgearbeiteten Konzeptes zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen (Zusatzmodul) werden investive Umsetzungsmaßnahmen gefördert.
Was wird gefördert:
Investive Umsetzungsmaßnahmen zur Orts- und Stadtkernbelebung durch Aktivierung von Leerständen und Brachen (auf Basis der stadtregionalen Strategien und den o.g. Konzepten):
- Sanierung leer stehender Gebäude mit betrieblicher Nachnutzung
- Sanierung leer stehender Gebäude mit öffentlichnaher Nachnutzung
- Reaktivierung von Brachflächen – Abriss betrieblicher Brachen
Oberösterreich
Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche oder juristische Personen) von Objekten bzw. Organisationen (z.B. Vereine, Genossenschaften, etc.), die dauerhaft (mind. 10 Jahre) über ein Recht zur Nutzung des Gebäudes verfügen.
M4 Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen (Art. 11)
Details zur Maßnahme finden Sie hierAmt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Raumordnung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Ansprechperson:
Melanie Schallmeiner
Tel: +43 (732) 7720 - 148 23
E-Mail: melanie.schallmeiner[at]ooe.gv.at