Investive Umsetzungsmaßnahmen zur Orts- und Stadtkernbelebung durch Aktivierung von Leerständen und Brachen

Kurzbeschreibung des Förderaufrufes bzw. der Förderrichtlinie:

Auf Basis eines zuvor ausgearbeiteten Konzeptes zur Aktivierung von Leerstand, Nachnutzung von Gebäudebrachen und der Entwicklung von Orts- und Stadtkernen (Zusatzmodul zur Stadtregionalen Strategie) werden investive Umsetzungsmaßnahmen gefördert.

Was wird gefördert:

Gefördert werden notwendige Kosten für die Revitalisierung von Objekten bzw. den Abriss von Objekten (d.h. Baukosten und Baumaterialien sowie untergeordnet Kosten für zugehörige externe Dienstleistungen) in den Bereichen:

  • Investitionen in leerstehende Gebäude mit betrieblicher Nachnutzung
  • Investitionen in leerstehende Gebäude mit öffentlich naher Nachnutzung
Abgedecktes geografisches Gebiet

Oberösterreich

Gültig von ... bis 01.09.2022 - 31.12.2027
Art der förderfähigen Antragsteller

Antragsberechtigt sind Eigentümer (natürliche oder juristische Personen) von Objekten bzw.  Organisationen (z.B. Vereine, Genossenschaften, etc.), die dauerhaft (mind. 10 Jahre) über ein Recht zur Nutzung des Gebäudes verfügen. 

Gesamtbetrag des Förderaufrufes 33.750.000 €
Betroffenes Spezifisches Ziel SPZ 5.1: Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung
Maßnahme

M4 Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen (Art. 11)

Details zur Maßnahme finden Sie hier
Abwickelnde Förderstelle

Amt der Oberösterreichischen Landesregierung Abteilung Raumordnung
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz

Ansprechperson:
Melanie Schallmeiner
Tel: +43 (732) 7720 - 148 23
E-Mail: melanie.schallmeiner[at]ooe.gv.at

Link zu weiterführenden Informationen https://www.land-oberoesterreich.gv.at/284761.htm

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