Städtische Entwicklung - Ressourcenschonung
Kurzbeschreibung des Förderaufrufes bzw. der Förderrichtlinie:
Gefördert werden Projekte die einen effizienten Beitrag zur Luft- und Umweltqualität von Stadtregionen (z.B. Mobilitätslösungen) beitragen. Kriterien sind die Verringerung von CO2 Emissionen sowie die Verbesserung der Luftqualität (Feinstaub, Stickoxide).
- Umsetzung innovativer Mobilitätslösungen (Nutzung der Möglichkeiten der Digitalisierung, Einführung alternativer Antriebssysteme im städtischen ÖV, etc.)
- Unterstützung von stadtregional koordiniertem öffentlichen Verkehr und Mobilität im Umweltverbund (nachhaltige Formen der Mobilität).
- Demo- und Pilotprojekte zu forcierter Nutzung erneuerbarer Energie, kaskadischer Energie- und Ressourcennutzung.
Angestrebt wird dabei insbesondere auch die Umsetzung thematisch integrierter Projekte im Sinne von Smart City oder Circular City Ansätzen.
Die Projekte (sofern beihilfenrelevant) werden ausschließlich nach Maßgabe der AGVO unterstützt.
Wien
- Gebietskörperschaften
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Fonds des öffentlichen Rechts
- Unternehmen der Daseinsvorsorge (inkl. ÖPNV)
- Unternehmen im 100% Eigentum der o.a. Kategorien
Die Förderung muss mit den relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere EU-Beihilfenrecht)
Die Projekte (sofern beihilfenrelevant) werden ausschließlich nach Maßgabe der AGVO unterstützt.
M4 Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen (Art. 11)
Details zur Maßnahme finden Sie hierAmt der Wiener Landesregierung Magistratsabteilung 27 (MA27) - Europäische Angelegenheiten
Friedrich-Schmidt-Platz 3, 1080 Wien