Städtische Entwicklung - Anpassung an den Klimawandel
Kurzbeschreibung des Förderaufrufes bzw. der Förderrichtlinie:
Förderung von Projekten im Wiener Stadtgebiet, die im Hinblick auf den Klimawandel zu einer verbesserten Resilienz beitragen. Dazu zählen im insbesondere Maßnahmen zur Vermeidung von städtischen Hitzeinseln und Vorsorgemaßnahmen zum Umgang mit Starkregen und Hochwasserereignissen.
Durch Pilotprojekte sollen auch neue, integrative Konzepte als Instrument der Planung kleinräumiger Strukturen und der Umgestaltung von öffentlichen Räumen erprobt und zur Umsetzung gebracht werden (z.B. "Supergrätzel").
Zielsetzungen:
- Senkung der Immissionsbelastungen
- Reduktion der Feinstaubbelastungen durch Begrünung und Durchlüftung betroffener Gebiete
- Reduktion urbaner Hitzeinseln
- verbesserte Mobilitätsbedingungen
- Schaffung erhöhter Aufenthaltsqualität
Es werden ausschließlich nicht beihilfenrelevante Vorhaben gefördert.
Wien
- Gebietskörperschaften
- gesetzliche Berufsvertretungen
- Stiftungen des öffentlichen Rechts
- Fonds des öffentlichen Rechts
- Hochschulen
- Unternehmen, die keine Personengesellschaften sind, mit einer Jahresbilanzsumme über 2 Mio. EUR im Sinne des Art 2 der EU-Empfehlung 2003/361
Die Förderung muss mit den relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen (insbesondere EU-Beihilfenrecht) vereinbar sein.
M4 Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen (Art. 11)
Details zur Maßnahme finden Sie hierAmt der Wiener Landesregierung Magistratsabteilung 27 (MA27) - Europäische Angelegenheiten
Friedrich-Schmidt-Platz 3, 1080 Wien
Ansprechperson:
Heinrich Weber
Tel: +43 (1) 4000-27050
E-Mail: heinrich.weber[at]wien.gv.at