Climate Proofing
Infrastrukturinvestitionen, die eine erwartete Lebensdauer von mindestens fünf Jahren aufweisen, müssen gemäß Art. 73 Absatz 2 Buchstabe j) der EU-Verordnung 2021/1060 klimaverträglich sein. Der Nachweis erfolgt über ein selbsterklärendes Excel-Tools, das bei Betroffenheit eines Projektes ausgefüllt werden muss.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Förderstelle.