Die Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) wurde von der EU eingerichtet, um Investitionen in kritische Technologien in Europa anzukurbeln. Auch Großunternehmen können unter gewissen Voraussetzungen um Projektförderungen für die Herstellung kritischer Technologien ansuchen. Über einen Interessensaufruf können nun Großunternehmen in Österreich für geeignete Projekte Interesse an einer EU-Förderung anmelden.
Projektförderung für Großunternehmen im JTF-Gebiet
Die Verordnung (EU) zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP), bietet die Möglichkeit, Förderungsmittel aus dem Just Transition Fonds (JTF) gezielter einzusetzen, um Investitionen in kritische Technologien zeitnah zu unterstützen. Dabei soll insbesondere die Förderung von im JTF-Gebiet ansässigen Großunternehmen für Investitionen in die Herstellung kritischer Technologien oder die Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union in speziellen Regionalförderungsgebieten verstärkt werden.
Zielgruppe sind Großunternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette zur Herstellung von kritischen Technologien. Die Wertschöpfungskette bezieht sich auf Endprodukte, spezielle Komponenten/Bauteile und bestimmte Maschinen, die in erster Linie kritische Endprodukte produzieren.
Welche Projekte können aus STEP gefördert werden?
Um als STEP Projekt geeignet zu sein, muss die Investition einer der drei folgenden Bereiche zugeordnet werden können:
- Digitale Technologien und technologieintensive Innovationen
- Umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien, einschließlich Netto-Null-Technologien im Sinne der Netto-Null-Industrie-Verordnung
- Biotechnologien, einschließlich Arzneimittel, die in der Unionsliste der kritischen Arzneimittel aufgeführt sind, sowie deren Bestandteile
Auch die Förderung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen laut Verordnung EU 2024/1252 ist möglich.
Darüber hinaus muss die Technologie als kritisch im Sinne der STEP-VO angesehen werden können. Kritisch sind diese Technologien, wenn sie für den EU-Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichem Potenzial schaffen und/oder einen Beitrag zur Verringerung oder Verhinderung strategischer Abhängigkeiten der Europäischen Union leisten.
Förderbare Kosten und Projektlaufzeit
Gefördert werden Investitionen in die Herstellung kritischer Technologien. Förderungsfähig sind produktive Investitionen. Dazu zählen Maschinen und maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und immaterielle Investitionen (z.B. Lizenzen, einschlägige Software) sowie notwendige bauliche Investitionen im Zuge
(1) der Errichtung einer neuen Betriebsstätte oder
(2) der Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte.
Die Projekte dürfen nicht vor der Einreichung eines Förderungsantrags begonnen werden (frühestens möglich ab November 2024) und sollten bis Ende September 2026 umgesetzt sein.
Die Höhe des Fördersatzes ist abhängig vom Unternehmensstandort. Er beträgt jedoch mindestens 15%.
Aufruf an Großunternehmen: Meldung potentieller STEP-Projekte bis 30. September
Über die jeweiligen Förderstellen können Sie weitere Informationen einholen und Ihr potenzielles STEP-Projekt bis zum 30. September 2024 melden. Die Meldung Ihres Projektes ist für eine mögliche Förderung erforderlich, um festzustellen, ob Ihr Projekt den relevanten STEP-Anforderungen entspricht. Bitte beachten Sie, dass durch Ihre Meldung jedoch kein Förderungsanspruch entsteht.
Sollten Sie als Großunternehmen ein Projekt in Vorbereitung haben, das den beschriebenen Kriterien entspricht, ersuchen wir Sie, sich mit der für Sie relevanten Förderstelle in Verbindung zu setzen. Alle Informationen sowie einzureichenden Unterlagen können Sie über die untenstehenden Links abrufen.
* Der Aufruf richtet sich an Großunternehmen in Gemeinden, die Teil der JTP-Kulisse und des Regionalförderungsgebietes Österreich 2022-2027 sind. Informationen dazu erhalten Sie von der Förderstelle.