Genehmigung der ersten Programmänderung

02.10.2023

Die Europäische Kommission hat am 27. September 2023 die erste Änderung im IBW/EFRE & JTF Programm 2021-2027 genehmigt. Damit ist unter anderem nun mehr Flexibilität in der Just Transition Region möglich. Weiters wurden einige Programmtexte präzisiert.

Mit der ersten Programmänderung des IBW/EFRE & JTF Programms 2021-2027 ist in der Just Transition Region nun mehr Flexibilität in Bezug auf die Fördernehmer:innen möglich. Im Programmtext sowie im dazugehörigen Just Transition Plan (JTP) wurde klargestellt, dass bei Corporate Startup-Programmen neben kleinen und mittleren Unternehmen auch Großunternehmen mit geförderter externen Beratungsleistung unterstützt werden können. Weiters können nun auch Projektträger:innen, die ihren Sitz außerhalb der JTP-Region haben, mit Mitteln des Just Transition Fonds (JTF) finanziert werden, sofern sie mit dem zu fördernden Projekt einen positiven Beitrag im Sinne des Grünen Deals für die JTP-Region leisten.

Darüber hinaus wurde für F&E-, Demo- und Innovationsprojekte im JTF der Kreis der Begünstigten neben tertiären um sekundäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen erweitert. Für die Maßnahme 5 „Smart regions - Integrierte Regionalentwicklung mittels CLLD“ wurde im Programm festgehalten, dass die Maßnahmen zur Gewährleistung von Gleichberechtigung, Inklusion und Nichtdiskriminierung nach Vorgaben des Lead-Fonds umgesetzt werden und der Awareness Fragebogen nicht zur Anwendung kommt.

Die JTP-Region umfasst in Österreich Gebiete in Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich und der Steiermark. Der JTP ist Grundlage für die Verwendung der Mittel des Just Transition Fonds (JTF), welcher als neues Instrument der Kohäsionspolitik 2021-2027 und als Teil des europäischen Grünen Deals das Ziel verfolgt, Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und dafür Regionen, die besonders vom Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft betroffen sind, unterstützt.

Der JTP wird in Österreich als eigene Priorität im IBW/EFRE & JTF Programm umgesetzt. Daneben existieren drei weitere Prioritäten, die Projekte mit den Schwerpunkten Innovation, Nachhaltigkeit und territoriale Entwicklung unterstützen. Im Laufe der Förderperiode sind aufgrund sich ändernder Anforderungen verschiedene Präzisierungen und Anpassungen des Programms notwendig, um dessen Umsetzung so bedarfsorientiert wie möglich sicherzustellen. Eine solche Programmänderung erfolgt immer in Abstimmung mit den Ländern und Förderstellen und muss bei der Europäischen Kommission beantragt werden.

Die aktuelle Programmfassung steht Ihnen hier zum Download bereit.

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