Das Wichtigste: die richtige Förderstelle

In Österreich sind 15 Förderstellen des Bundes und der Länder für die Vergabe und Abwicklung von IBW/EFRE & JTF Förderungen zuständig und daher wichtige Kontaktstelle für Interessent:innen und Fördernehmer:innen!

 

Förderstellen informieren über die von ihnen geförderten Maßnahmen, klären über rechtliche Grundlagen und Bedingungen auf, nehmen Förderanträge entgegen, wählen die förderfähigen Projekte aus und begleiten Projektträger:innen während der gesamten Projektphase bis zur Endabrechnung und Auszahlung der Förderung. Wenn Sie also ein Projekt planen und sich über IBW/EFRE & JTF-Förderungen im Detail erkundigen möchten, kontaktieren Sie bitte die zuständige Förderstelle. Über den Förderkompass finden Sie rasch heraus, welche Maßnahme in Ihrem Bundesland gefördert wird und welche Förderstelle zuständig ist. Hier finden Sie eine Liste aller 15 Förderstellen.

Schritte eines IBW/EFRE & JTF-Förderprojektes im Überblick

Erstkontakt Förderstelle

Antrag stellen

Fördervertrag abschließen

Abrechnung einreichen

Auszahlung Fördermittel

Förderstelle finden & Informationen einholen

15 Förderstellen sind für die Vergabe von IBW/EFRE & JTF-Förderungen verantwortlich und daher erster Ansprechpartner für Interessent:innen. Wenn Sie als Unternehmen oder als institutionelle Organisation ein Projekt planen und sich über die Möglichkeiten einer IBW/EFRE & JTF-Förderung für Ihr Projekt informieren möchten, gilt es die für Sie zuständige Förderstelle zu finden. Dafür haben Sie hier auf der Webseite zwei Möglichkeiten:

1.

Sie nutzen den Förderkompass!

Dieser hilft Ihnen herauszufinden, welche Maßnahmen in Ihrem Bundesland unterstützt werden und welche Förderstelle zuständig ist.

2.

Sie suchen in der Liste der Förderstellen nach einer passenden Förderstelle.

Die genannte Ansprechperson kann Ihnen erste Fragen beantworten und Sie über das Beratungsangebot informieren.

Umfassende Erstinformation

Wenn Sie die richtige Förderstelle gefunden haben, erhalten Sie von dieser alle Informationen zu den jeweiligen IBW/EFRE & JTF-Förderungen. Interessent:innen, sogenannte "Potentielle Begünstigte" erhalten so schon vor der Antragstellung ein Bild über die Bedingungen einer IBW/EFRE & JTF-Förderung. Egal, ob über Webseite, im Rahmen von Veranstaltungen oder in persönlicher Beratung - Ihre Förderstelle stellt alle Informationen zur Abwicklung eines Förderprojektes zur Verfügung, wie zum Beispiel:

  •     detaillierte Informationen zu den unterstützten Maßnahmen
  •     welche Bedingungen Begünstigte erfüllen müssen, um eine IBW/EFRE & JTF Kofinanzierung zu erhalten
  •     welche Kosten förderfähig sind, wie hoch eine IBW/EFRE & JTF Förderung maximal sein wird
  •     wie ein Förderantrag gestellt wird, welche Informationen und Unterlagen erforderlich sind
  •     nach welchen Kriterien ein IBW/EFRE & JTF-Projekt ausgewählt wird
  •     welche Fristen einzuhalten sind
  •     in welcher Form ein Förderantrag zu stellen ist

Antrag stellen

In der Regel muss das Ansuchen um eine IBW/EFRE & JTF-Förderung vor Projektbeginn gestellt werden. In welcher Form ein Antrag gestellt werden kann, ist bei jeder Förderstelle unterschiedlich geregelt - Informationen dazu erteilt die Förderstelle. Die Inhalte eines Förderantrags variieren je Förderstelle, die Eckpunkte ergeben sich aus den Formvorschriften der Nationalen Förderfähigkeitsregeln (NFFR). Der Antragsteller:die Antragstellerin muss unternehmens- und projektbezogene Informationen zur Verfügung stellen, die als Basis für die Projektselektion dienen. Zusätzlich ist ein "Fragebogen zu horizontalen Prinzipien" elektronisch auszufüllen, den Sie sich zu Informationszwecken bereits jetzt im Download-Center herunterladen können (auszufüllen ist der Fragebogen im elektronischen System der Förderstelle). Sobald ein Antrag eingereicht wurde, erhält der Antragsteller:die Antragstellerin von der Förderstelle eine schriftliche Bestätigung der Einreichung.

Prüfung und Bewertung eines Antrags

Die Förderstelle prüft und bewertet jedes für eine Förderung eingereichte Projekt anhand von formalen und inhaltlichen Kriterien auf seine Förderfähigkeit. Das Ergebnis dieser Projektselektion fällt für das Projekt negativ oder positiv aus. Bei negativer Bewertung: das Ansuchen um Förderung wird abgelehnt, der/die Antragsteller:in erhält ein Ablehnungsschreiben mit einer Begründung. Bei positiver Bewertung: die Förderung wird zuerkannt, der/die Antragsteller:in erhält eine Zusage per E-Mail oder Post und ist somit "Begünstigte:r" einer IBW/EFRE & JTF-Kofinanzierung.

Fördervertrag abschließen

Wurde von der Förderstelle die Zusage für eine IBW/EFRE & JTF Förderung erteilt, schließt sie mit dem/der Begünstigten einen Fördervertrag ab. In diesem werden alle Rechte und Pflichten des Fördernehmers:der Fördernehmerin vertraglich geregelt.

Sollten sich nach Unterzeichnung des Fördervertrags Änderungen im Projekt ergeben, sind diese unverzüglich an die Förderstelle zu melden.

Der Durchführung und Umsetzung des IBW/EFRE & JTF-Förderprojektes steht damit nichts mehr im Weg! Auch während der Projektdurchführung steht die Förderstelle dem/der Projektträger:in unterstützend zur Seite. So werden alle benötigten Formulare und Dokumente zur Verfügung gestellt, oder Unterstützung bei den Pflichten zur Kommunikation und Information (Publizitätspflichten) gewährt.

Abrechnung einreichen

Die Projektabrechnung und deren Prüfung ist Voraussetzung für die Ausbezahlung der IBW/EFRE & JTF-Förderung. Der Fördervertrag regelt dabei alle Details: zu welchem Zeitpunkt eine Abrechnung eingereicht werden kann (Zwischen- und/oder Endabrechnung) und welche Inhalte die Abrechnungsunterlagen umfassen müssen. Abrechnungsunterlagen können unter anderem Nachweise je Kostenart (z.B. Stundenlisten), Belegslisten oder einen Soll-Ist-Vergleich umfassen.

Auszahlung der Fördermittel

Im Rahmen der First Level Control Prüfung (FLC-Prüfung) der Förderstelle wird geprüft, welche der eingereichten Ausgaben förderfähig sind. Die Fördersumme wird auf Basis des im Vertrag definierten Fördersatzes berechnet und an die Begünstigten ausbezahlt. Werden bei dieser Prüfung Mängel festgestellt, können die betroffenen Ausgaben als nicht förderfähig eingestuft werden.

Auch nach Abschluss eines Förderprojektes müssen weiterhin allgemeine Bedingungen zur Dauerhaftigkeit des Projektes laut Verordnung (EU) 1060/2021 Art. 65 erfüllt werden. Ein Beispiel dafür ist das Verbot der Produktionsverlagerung für 5 Jahre.

Zusätzliche Auflagen, die über das Projektende hinausgehen, können im Fördervertrag geregelt sein. Nach der Auszahlung der Fördermittel werden stichprobenartig nachgelagerte Prüfungen durchgeführt, Prüfstellen können beispielsweise die Verwaltungsbehörde, die Prüf- und Bescheinigungsbehörde und die Europäische Kommission sein. Werden bei einer dieser Prüfungen Fehler bei der Erfüllung von Bedingungen festgestellt, besteht die Gefahr der Rückforderung von Fördergeldern.

Bedingungen für Fördernehmer

Mit einer IBW/EFRE & JTF-Förderung sind auch Bedingungen verbunden, über die sich Interessierte schon im Vorfeld bei ihrer Förderstelle informieren sollten. Diese Bedingungen werden zwischen den Begünstigten und der abwickelnden Förderstelle vertraglich geregelt und müssen eingehalten werden, damit eine zugesagte Förderung auch tatsächlich ausbezahlt wird.

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