M 7 Förderung ressourceneffizienter Kreislaufwirtschaft
P2 - Nachhaltigkeit durch Energieeffizienz, Dekarbonisierung und Ressourcenschonung
Inhalte und Ziele der Maßnahme
Die Verwirklichung einer Kreislaufwirtschaft erfordert eine tiefgreifende Veränderung von Produktions- und Konsummustern. Dafür ist es notwendig, mehrere Hebel im gesamten Wertschöpfungskreislauf anzusetzen, sowohl angebots- als auch nachfrageseitig. Das Programm sieht daher Maßnahmen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft in mehreren Prioritäten und spezifischen Zielen vor. Es wird damit ein umfassender Förderansatz im Programm ermöglicht, der von Design und Herstellung nachhaltiger Produkte und Verfahren, über Entwicklung und Anwendung zirkulärer Geschäftsmodellen und Technologien (z.B. Start-Ups, Beratungen zur Nutzung kreislaufwirtschaftsfördernder Ansätze) bis zu Sammlung und Recycling (z.B. Investitionen in Verfahren und Anlagen) reicht.
Maßnahmenbeschreibung im Detail
Die Födermaßnahmen legen den Fokus auf betriebliche Investitionen von KMU, die die Substitution nicht nachhaltiger Ressourcen durch nachhaltige nachwachsende Ressourcen unterstützen und auf die Reduktion des Ressourcenverbrauchs durch Wiederverwendung und Wiederverwertung abzielen.
Die Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen als Alternativen für technische/anthropogene Rohstoffe führt bislang noch ein Nischendasein, auch wenn bereits Erfolge erzielt wurden. Um den Markt so zu verändern, dass zirkuläre Produkte bzw. nachwachsende Rohstoffe und Produkte daraus wettbewerbsfähig und nicht teurer als konventionelle sind, ist es notwendig, deren Marktdurchdringung zu steigern. Neben Skaleneffekten können damit auch weitere unterstützende Effekte ausgelöst werden (z.B. Druck auf Veränderungen von Normen, Standards, Regelungen, Nachfrage etc.), womit insgesamt ein systemischer Ansatz verfolgt wird. Folgende Schwerpunkte werden gesetzt:
1. Investitionen, die zu vermehrtem Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen für Materialien, Komponenten und Produkten beitragen
Das Ziel ist es, den stofflichen, nicht energetischen Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen zu steigern.
- Es sollen KMU dabei unterstützt werden, durch den Einsatz nachwachsender Rohstoffe, fossile Materialien bzw. Rohstoffe in ihren Produktionsprozessen zu reduzieren oder vollständig zu ersetzen. Bspw. Substitution künstlicher Beschichtungsmaterialien durch natürliche Materialien.
- Zum anderen werden KMU gefördert, die bereits (Vor-)Produkte auf Basis nachwachsender Rohstoffe herstellen und die durch ihre Investition zur Marktdurchdringung nachhaltiger Alternativen beitragen.
Beispiele wären hier Unternehmen und Investitionen im Zusammenhang mit Holzbe- und -verarbeitung, Bauteile und Werkstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie Holz (aber auch Lehm, Stroh, Flachs etc.), Naturfasern aus Holz in der Textil-, Bau- und Dämmstofferzeugung (Holzfaser, Holzwolle), biobasierte und biologisch abbaubare Kunststoffe etc.
2. Investitionen im Zusammenhang mit stofflicher Wiederverwendung und -verwertung von Materialien und Komponenten
Das unmittelbare Ziel hierbei ist es, Materialien und Komponenten, die als Ausschuss in Produktionsprozessen oder als gesammelte Abfälle anfallen, stofflich wiederzuverwerten. Dazu sollen insbesondere Investitionen in Geräte, Maschinen bzw. Anlagen und Verfahrenstechniken zum Zweck der Aufbereitung und des Recyclings von Komponenten und Materialien gefördert werden. Damit wird der Einsatz von Sekundärrohstoffen (ausgenommen kontaminierte Stoffe) erhöht, was dazu beiträgt, die Versorgungsrisiken zu minimieren und die Emissionsbilanz der Rohstoffproduktion zu verbessern. Besonders im Bereich der strategisch wichtigen Rohstoffe gilt es, das Recyclingpotenzial als Beitrag zur Versorgungssicherheit voll auszuschöpfen.
Ebenso werden Investitionen in Geräte, Maschinen bzw. Anlagen und Verfahrenstechniken zum Zweck der Wiederverwendung bzw. zur Vorbereitung der Wiederverwendung von Produkten, Komponenten oder Materialien unterstützt – bspw. zur Prüfung, Reinigung oder Reparatur.
Insgesamt soll dazu beigetragen werden, die Nutzungsdauer von Rohstoffen (auch nicht biogenen) auf einem möglichst hohen Wertniveau zu verlängern und Materialien so weit wie möglich in den Stoffkreislauf zurückzuführen.
Nicht im Fokus sind hier Investitionen, die ausschließlich dazu dienen, Produktionsausschuss durch den Einsatz neuer, innovativer Maschinen und Anlagen zu reduzieren, ohne dass es zu einer Wiederverwendung bzw. -verwertung kommt bzw. die ausschließlich auf eine energetische Verwertung von Reststoffen ausgerichtet sind. Investitionen zur energetischen Verwertung können jedoch als untergeordnete Bestandteile geförderter Vorhaben mitumfasst sein.
3. Förderung der Verfügbarkeit von Geräten, Maschinen und Anlagen, die eine stoffliche Wiederverwendung und -verwertung von Materialien, Komponenten und Produkten ermöglichen
Der dritte Maßnahmentyp dieses spezifischen Ziels fördert angebotseitig die herstellenden Unternehmen, deren Produkte für die Implementierung kreislaufwirtschaftlicher Ansätze in anderen Unternehmen notwendig und förderlich sind. Das sind dementsprechend produktive Investitionen von Herstellern von etwa Sortier-, Aufbereitungs-, Sieb- oder sonstige Recyclinganlagen (inkl. Bioraffinerien). Im Fokus steht auch hier die stoffliche Wiederverwert- bzw. Verwendbarkeit und nicht die energetische Verwertung oder Deponierung.
Der Förderkompass zeigt Ihnen, in welchem Bundesland und über welche Förderstelle diese Maßnahme unterstützt wird.
Potentielle Empfänger:innen
Juristische Personen öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen, die ein Einzelunternehmen führen, sowie Personengesellschaften. Dabei handelt es sich im Speziellen um kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Warenerzeugung, Gewerbe und Handwerk sowie unternehmensnahe Dienstleistungen. Unternehmen mit Handelsanteil bzw. Projekte, die Handelsanteile umfassen, sind möglich.
Maßnahmenbudget (EU + national)