Aktionsrichtlinie „Schwerpunktförderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft“

Kurzbeschreibung des Förderaufrufes bzw. der Förderrichtlinie:

Förderungsziel ist die nachhaltige Stärkung der bgld. Tourismuswirtschaft durch Forcierung der Innovationsfähigkeit, Verbesserung des touristischen Angebotes, Schaffung neuer touristischer Strukturen, Betriebsgrößenoptimierungen sowie Maßnahmen zur Saisonverlängerung. Weiters wird die Erhaltung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen in den Tourismusbetrieben verfolgt.

Gegenstand der Förderung ist die Durchführung von materiellen u. immateriellen Investitionen, die eine nachhaltige, wesentliche Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender oder neuzugründender Unternehmen zum Ziel haben.

Weiters muss insbesondere einer der nachstehenden Förderschwerpunkte erfüllt sein:

  • Beherbergung: Neu-, Aus- oder Umbauten, Betriebsgrößenoptimierung sowie Innovation in Hotel- und Beherbergungsbetrieben, wenn zumindest die 3*-Kategorie erreicht wird
  • Gastronomie: Qualitäsverbesserung, Angebotsverbesserung oder Innovation in Gastronomie- und Verpflegungsbetrieben touristischer Art

Als förderbare Kosten gelten investive Maßnahmen für Baukosten, Anschaffung v. Einrichtung, Betriebs- u. Geschäftsausstattung des Anlagevermögens sowie Architekten- und Ingenieurhonorare.

Grundsätzlich sind die geförderten Investitionsgüter zu aktivieren. In abweichenden Fällen sind nur solche Vermögensgegenstände förderbar, die zum Aufbau u. zur Ausstattung d. Betriebes nötig sind u. die dazu bestimmt sind, dauerhaft dem Geschäftsbetrieb zu dienen bzw. langfristig im Unternehmen gebunden sind.

Abgedecktes geografisches Gebiet

Burgenland

Gültig von ... bis 01.01.2021 - 31.12.2027
Art der förderfähigen Antragsteller

Physische oder juristische Personen, sowie eingetragene Personengesellschaften (offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften), die

  • ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte im Bereich des Tourismus oder der Freizeitwirtschaft im Burgenland rechtmäßig selbstständig betreiben oder zu betreiben berechtigt sind oder
  • ein Unternehmen oder eine Betriebsstätte im Bereich des Tourismus oder der Freizeitwirtschaft im Burgenland zu gründen beabsichtigen.

Als Förderungswerber kommen kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der Definition des Anhang 1 zur VO (EU) Nr. 651/2014 in Frage.

Um eine EFRE Förderung erhalten zu können, müssen die vom Begleitausschuss beschlossenen Selektionskriterien erfüllt werden.

Gesamtbetrag des Förderaufrufes 6.972.594 €
Betroffenes Spezifisches Ziel SPZ 1.3: Wettbewerbsfähigkeit von KMU
Maßnahme

M2 Förderung innovativer und produktiver Investitionen in Unternehmen

Details zur Maßnahme finden Sie hier
Abwickelnde Förderstelle

Wirtschaftsagentur Burgenland GmbH
Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt

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