Aktionsrichtlinie „Förderung von Energie- und Umweltmaßnahmen - PLUS“
Kurzbeschreibung des Förderaufrufes bzw. der Förderrichtlinie:
Es soll ein Beitrag zur Reduktion von Belastungen durch Luftschadstoffe & klimarelevanten Gasen geleistet werden. Damit soll es auch zu einer schrittweisen Einsparung von CO2-Emissionen und/oder dem Ersatz von fossilen Energieträgern kommen.
Förderbar sind Investitionen in den Bereichen Umwelt, Energie & Nachhaltigkeit, die in weiterer Folge zu einer wesentlichen Steigerung der Energieeffizienz führen & somit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Investitionen können in nachfolgenden Förderschwerpunkten eingereicht werden. Der Fokus der umzusetzenden Investitionen muss allerdings auf dem Förderschwerpunkt Energieeffizienz & Energiesparen liegen. Die beiden anderen Förderschwerpunkte können daher nur einen zusätzlichen Teil des Maßnahmenpaketes darstellen.
- Energieeffizienz & Energiesparen
- Energieproduktion aus erneuerbarer Energie inklusive Speicherung & Verteilung
- Alternative Mobilität
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50% max. jedoch 2.500 € je eingesparter Tonne CO2. Für den Erhalt einer Förderung ist außerdem eine Steigerung der Endenergieeffizienz in einem Ausmaß von mindestens 30% nachzuweisen.
Burgenland
Förderungswerber sind burgenländische Gemeinden.
M3.1 Förderung der Nutzung klimarelevanter Technologien und Dienstleistungen
Details zur Maßnahme finden Sie hierWirtschaftsagentur Burgenland GmbH
Marktstraße 3, 7000 Eisenstadt
Ansprechperson:
Sigrid Hajek
Tel: +43 (59) 010-2156
E-Mail: sigrid.hajek[at]wirtschaftsagentur-burgenland.at