LEBENDIGE ORTS- UND STADTKERNE - 1. Förderaufruf zur Projekteinreichung 2024

Kurzbeschreibung des Förderaufrufes bzw. der Förderrichtlinie:

In der Steiermark soll im Rahmen der Maßnahme 4 „Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen“ umgesetzt werden. Darin sind Unterstützungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Vorhaben im Kontext starker Orts- und Stadtkerne geplant, insbesondere in Hinblick auf

  • Ressourcenschonung,
  • Klimaanpassung und
  • innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung.

Mit diesem Programm sollen bestehende Defizite in den Orts- und Stadtkernen anhand einer partizipativ erarbeiteten integrierten räumlichen Entwicklungsstrategie abgebaut werden, indem deren Erstellung sowie sich daraus ergebende Leitprojekte zur Aufwertung des öffentlichen (Frei-) Raums gefördert werden. Gefördert werden kann:

  • Integrierte räumliche Entwicklungsstrategie

Für abgestimmte, längerfristige Entwicklungsprozesse sind integrierte räumliche Entwicklungsstrategien eine Grundvoraussetzung, um in dem komplexen Zusammenspiel aller Aktionsfelder der Orts- oder Stadtkernentwicklung bzw. der Stadt-Umland-Kooperation die begrenzten verfügbaren Ressourcen optimal einzusetzen und gleichzeitig Herausforderungen wie Klimawandelanpassung und Energiewende zu adressieren.

  • Maßnahmen und Investitionen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen
    • Es können die Adaption des öffentlichen (Frei-) Raums zu öffentlichen Lebens-, Begegnungs- und Erholungsorten durch innovative Umbau- und Sanierungsmaßnahmen,
    • sowie die Verbesserung der Zugänglichkeit zu zentralen öffentlichen (Frei-)Räumen für alle Bewohnerinnen und Bewohner durch die Errichtung von neuen bzw. die Aufwertung von bestehenden Wegen umgesetzt werden.

Die Inanspruchnahme eines Kurzberatungsgespräches mit der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung wird vor
Antragstellung empfohlen.

Abgedecktes geografisches Gebiet

Steiermark

Gültig von ... bis 12.08.2024 - 31.12.2027
Art der förderfähigen Antragsteller
  • Personengesellschaften (u.a. OG, KG) inkl. Mischformen (z.B.:GmbH & Co KG)
  • Juristische Personen des privaten Rechts (u.a. Vereine, GmbH)
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen Bund und Länder (z.B. Gemeinden)
Gesamtbetrag des Förderaufrufes 18.750.000 €
Betroffenes Spezifisches Ziel SPZ 5.1: Integrierte nachhaltige Stadtentwicklung
Maßnahme

M4 Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen (Art. 11)

Details zur Maßnahme finden Sie hier
Abwickelnde Förderstelle

Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 17 Landes- und Regionalentwicklung Referat für Landesplanung und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz

Ansprechpersonen:

Patrick Pichler

patrick.pichler@stmk.gv.at

Genia Gluhak

genia.gluhak@stmk.gv.at

zurück zur Übersicht

War der Inhalt der Seite hilfreich?

Newsletter abonnieren