LEBENDIGE ORTS- UND STADTKERNE - 1. Förderaufruf zur Projekteinreichung 2024
Kurzbeschreibung des Förderaufrufes bzw. der Förderrichtlinie:
In der Steiermark soll im Rahmen der Maßnahme 4 „Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen“ umgesetzt werden. Darin sind Unterstützungsmöglichkeiten zur Umsetzung von Vorhaben im Kontext starker Orts- und Stadtkerne geplant, insbesondere in Hinblick auf
- Ressourcenschonung,
- Klimaanpassung und
- innovationsorientierte Wirtschafts- und Standortentwicklung.
Mit diesem Programm sollen bestehende Defizite in den Orts- und Stadtkernen anhand einer partizipativ erarbeiteten integrierten räumlichen Entwicklungsstrategie abgebaut werden, indem deren Erstellung sowie sich daraus ergebende Leitprojekte zur Aufwertung des öffentlichen (Frei-) Raums gefördert werden. Gefördert werden kann:
- Integrierte räumliche Entwicklungsstrategie
Für abgestimmte, längerfristige Entwicklungsprozesse sind integrierte räumliche Entwicklungsstrategien eine Grundvoraussetzung, um in dem komplexen Zusammenspiel aller Aktionsfelder der Orts- oder Stadtkernentwicklung bzw. der Stadt-Umland-Kooperation die begrenzten verfügbaren Ressourcen optimal einzusetzen und gleichzeitig Herausforderungen wie Klimawandelanpassung und Energiewende zu adressieren.
- Maßnahmen und Investitionen zur Stärkung von Orts- und Stadtkernen
- Es können die Adaption des öffentlichen (Frei-) Raums zu öffentlichen Lebens-, Begegnungs- und Erholungsorten durch innovative Umbau- und Sanierungsmaßnahmen,
- sowie die Verbesserung der Zugänglichkeit zu zentralen öffentlichen (Frei-)Räumen für alle Bewohnerinnen und Bewohner durch die Errichtung von neuen bzw. die Aufwertung von bestehenden Wegen umgesetzt werden.
Die Inanspruchnahme eines Kurzberatungsgespräches mit der Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung wird vor
Antragstellung empfohlen.
Steiermark
- Personengesellschaften (u.a. OG, KG) inkl. Mischformen (z.B.:GmbH & Co KG)
- Juristische Personen des privaten Rechts (u.a. Vereine, GmbH)
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts, ausgenommen Bund und Länder (z.B. Gemeinden)
M4 Integrierte nachhaltige städtische Entwicklung & Stadtregionen (Art. 11)
Details zur Maßnahme finden Sie hierAmt der Steiermärkischen Landesregierung Abt. 17 Landes- und Regionalentwicklung Referat für Landesplanung und Regionalentwicklung
Trauttmansdorffgasse 2, 8010 Graz
Ansprechpersonen:
Patrick Pichler
patrick.pichler@stmk.gv.at
Genia Gluhak
genia.gluhak@stmk.gv.at